Schiedsperson der Gemeinde Seestermühe
Ute Lamboley
Telefon : 04125 / 95 83 60
Tel mobil : 0172 / 626 70 39
stellvertretende Schiedsperson der Gemeinde Seestermühe
Hermann Röttger
Telefon: 04125 / 530
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie haben die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Schiedspersonen sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, die Verhandlungen vor der Schiedstelle sind nicht öffentlich.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.
Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind u.a. die Schiedsämter.