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Politik in Seestermühe

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seestermühe setzt sich aus 11 Mitgliedern zusammen. Die Gemeindevertreter werden für 5 Jahre per Direkt- oder Listenwahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Gemeinderatsmitglieder wählen auf der konstituierenden Gemeinderatssitzung den Bürgermeister und seine Stellvertreter. Weiterhin werden die Ausschussvorsitzenden und die Ausschussmitglieder gewählt. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt genauso wie die Besetzung des Gemeinderates nach dem Zählverfahren Sainte-Laguë. Die Aufgaben der Gemeindevertretung, die Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter sowie alle anderen gemeindlichen Angelegenheiten werden durch die Gemeindeordnung (GO) des Landes Schleswig-Holstein geregelt.

Die Gemeinde hat keine ihrer Aufgaben an das Amt Elmshorn-Land übertragen. Alle Entscheidungen, die die Gemeinde betreffen, werden in der Gemeindevertretung getätigt. Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch Abwasserzweckverband Pinneberg (AZV). Die Straßen- und Wegeunterhaltung erfolgt (nach Absprache mit der Gemeinde) durch den Wegeunterhaltungsverband Pinneberg (WUV).

Zusammen mit der Gemeinde Seester unterhält die Gemeinde Seestermühe die Grundschule mit Standort in Seester. Die Finanzierung der Grundschule erfolgt zu gleichen Teilen durch die Gemeinden. Alle Entscheidungen, die die Grundschule betreffen, werden durch die Mitglieder des Schulverbandes Seestermüher Marsch getroffen. Die Schulverbandsversammlung besteht aus 8 Mitgliedern (4 Seestermühe und 4 Seester).

Die Betreuung der Kindergartenkinder erfolgt durch den evangelischen Kindergarten „Unter dem Regenbogen". Dieser steht unter der vertraglich geregelten Trägerschaft der Kirchengemeinde Seester. Gleichzeitig ist die Kirchengemeinde auch Arbeitgeber des Kindergartenpersonals. Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt hauptsächlich durch die Betreuungsentgelte und zum überwiegenden Teil durch die Gemeinde Seestermühe.

Die Verwaltung erfolgt durch das Amt Elmshorn-Land. Die Verwaltung ist durch die Amtsordnung des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Alle Entscheidungen, die das Amt Elmshorn Land betreffen, werden im Amtsausschuss getätigt. Der Amtsausschuss besteht im Moment aus 14 Mitgliedern. Die 7 amtsangehörigen Gemeinden entsenden je nach Einwohnerzahl mind. 1 Vertreter in den Ausschuss. Die Finanzierung des Amts Elmshorn-Land erfolgt zum einen durch Bearbeitungsgebühren, zum größten Teil jedoch durch die sogenannte Amtsumlage, die die 7 Gemeinden je nach Steueraufkommen abführen müssen.

 

(Foto: Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de)